AGB

- AGB -


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestellung-Lieferungs-Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen

Präambel 

Die Baldas Berlin GmbH (im Folgenden: [Baldas Berlin GmbH ohne Gesellschaftsform]) stellt auf der Webseite und Mobile App [●] Waren/Zerlegungs-Dienstleistungen, Beratungs- Dienstleistungen und Räumlichkeits- Dienstleistungen], insbesondere [● und ähnliches] (im Folgenden: [allgemeine Artikelbezeichnung]) zur Verfügung.

Die Webseiten von Baldas Berlin GmbH richten sich an [●] (im Folgenden: Nutzer). 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand eines Vertrages eines Nutzers mit Baldas Berlin GmbH sind [Dienstleistungen/Warenbestellungen/Zerlegung und Lagerung] im Zusammenhang mit [Onlineshop] der [Firma], also [Artikelbezeichnung].

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages.
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich(Mündlich oder Schriftlich. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, sie gelten nur, wenn diese von uns schriftlich oder Mündlich anerkannt und bestätigt werden. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir trotz entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Kunden müssen Bestellungen, Dienstleistungen bienen 7 tage Schriftlich Stornieren

Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S. von § 310 Abs. 1 BGB. Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

Angebote, Bestellungen, Dienstleistungen (Zerlegung, Lagerung, Beratung)

a) Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
b) Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich oder Mündlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich oder fernschriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.§ 151 BGB
Preise, Gewichte, Menge, Qualität, Kennzeichnung, Zerlegung, Lagerung, Beratung

a) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
b) Wenn zwischen Mündlichen oder Schriftlichen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte öffentliche Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, sind wir berechtigt, diese auf den vereinbarten Kaufpreis umzulegen und diesen entsprechend zu erhöhen.
c) Maßgebend für unsere Kaufpreisberechnung ist das bei der Verladung festgestellte Gewicht. Normaler Gewichtsschwund während des Transportes geht allein zu Lasten des Käufers.

d) Wir sind stets berechtigt, bis zu 15% mehr oder weniger als vereinbart zu liefern.
e) Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart, etwa „nach Besicht“ oder „wie bemustert“ gekauft wird.
f) Die Ware gilt nicht als abgepackt und ausgezeichnet für den Endverbraucher im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

3-)Lagerung Pro Palette Trocken produkte (ab 250kg-bis 800kg) täglich 29,99€/tag berechnet, 4-) Lagerung Pro Palette Frischesprodukte (ab 250kg-bis 800kg) täglich 59,99€/tag berechnet, wenn keine Schriftliche Vertag nicht gemacht ist geltend unsere listenpreisen unserem allgemeinengeschäfts bedinungen. 5-)Beratungkosten gilt generell 1-3 stunde 800€, es sei den es ist mit schriftlich anderen preis gemacht worden. 6) Transportkosten : pro Palette bis 500kg bis 100 km 79,99€, jeder weitere 10km zusätzlich 12€ berechnet. § 151 BGB, § 4 Abs.1 und 2

h)Erfolge gegenüber dem von Baldas schriftlich oder Mündliche aufgegebenen Leergut-info über die gelieferten und zurückgegebenen Leergutballagen innerhalb von 14 Tagen kein Wiederspruch den Abnehmer, so gilt der mitgeteilte Saldo als anerkannt.

i-) Zur Sicherung ihres Eigentums an Leergutballagen und des Anspruchs auf Rückgabe erhebt Baldas einen Pfandbetrag in Höhe von zurzeit Eingebinde:

1-) 4,80€ Stapelbehälter E2kisten-Rot, 3,80€ Stapelbehälter E1kisten-Rot, 3,80€ Stapelbehälter Körber-mehrfarben, 38€ H1 Plastikpaletten, 25€ Euro-Holzpaletten.jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Über den vom Abnehmer gezahlten Pfandbetrag wird ein besonderes Konto geführt.Die etwaige Bepfandung von Leergutballagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei mit Leergut gesicherten Leergutballagen kann Baldas Berlin GmbH Schadenersatz mindestens in Höhe des Leergut verlangen, wenn der Abnehmer seine Verplichtungen zur Rückgabe nicht erfüllt.

§ 2 Nutzung des Onlineshops, Vertragsschluss

Der Nutzer hat auf den Webseiten und Mobile App von Baldas Berlin GmbH die Möglichkeit, [Artikelbezeichnung] und ähnliche Produkte gegen Entgelt zu erwerben.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellen“ gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf des angeforderten Produkts gegenüber Baldas Berlin GmbH ab. Baldas Berlin GmbH nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer Email, Sms oder Whatsapp an.
Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Die Produktbeschreibung ist keine Garantie. 

§ 3 Lieferung, Gefahrübertragung, Prüfungspflichten

a) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme entsprechend § 377 HGB sofort
a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken;
b) mindestens stichprobenweise eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien usw.) zu öffnen und die Ware selbst nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenweise aufzutauen ist.
c) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
d) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihre Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziffer 1b) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
e) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegrafisch oder fernschriftlich zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Auch ist eine Mängelrüge unbeachtlich, wenn sie nur gegenüber einem Vertreter, Makler oder Agenten erfolgt.
f) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
g) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns einzuschaltende Sachverständige bereitzuhalten.
h) Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziffer 1a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversandt oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
i) Nicht form- und fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Vor Anforderung eines Artikels oder Dienstleistungen durch den Nutzer wird der Preis für dieses Produkt, Versandkosten und seine Beschreibung angezeigt oder Mündlich gesagt. Diese Summe (Kaufpreis und Versandkosten) ist Bestandteil des zwischen dem Nutzer und [Firma] gemäß § 2 zustande gekommenen Vertrages.

a)Der Nutzer(kunde) verpflichtet sich zur Zahlung dieses Preises. Die Zahlung wird mit Zustandekommen des Vertrags fällig.

b)Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlung gemäß § 366 BGB zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer entsprechend § 367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen

c)Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuer.

d)Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen längstens zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitig vereinbarten Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem Basiszins gemäß 247 BGB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die gesetzliche Regelung des Verzugseintrittes und der Verzugsfolgen bleibt hiervon unberührt.

e)Zahlung des Preises erfolgt per [PayPal/per Kreditkarte/Nachnahme]. [Andere Zahlungen, insbesondere Zahlung per Überweisung, Scheck oder Barzahlung können nicht bearbeitet werden und entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Preises per [PayPal/per Kreditkarte/Nachnahme]].

f)Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an.

g)Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Baldas Berlin GmbH sich zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen Drittunternehmen, insbesondere [PayPal], bedient. Sämtliche eingebundenen Drittunternehmen werden im Bestell- bzw. Zahlungsvorgang angegeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Drittunternehmen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baldas Berlin GmbH

h)Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein Schuldenbereinigungsverfahren oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort Fällig zustellen, auch wenn wir Wechsel- oder Schecks angenommen haben. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, in erster Linie Vermögensoffenbarung. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
i) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Baldas Berlin GmbH behält sich das Eigentum an der bestellten Sache und Diensleistungen sowie Hardware, Software, Tiefkühltruhe usw. bis zur vollständigen , sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie Refinanzierungs- oder Umkehrwechseln beglichen hat.
 
a) Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware ode Dienstleistungen Schriftlicht zu veräußern. Dies gilt aber nicht, wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Veräußerungsbefugnis des Käufers zu widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber und insbesondere seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen
b) Für das Recht des Käufers, die von uns gelieferte Ware oder Dienstleistungen zu verarbeiten, gilt vorstehende Ziffer

c) entsprechend. Durch die Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Sollte unser Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind der Käufer und wir uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht, wir die Übereignung annehmen und der Käufer unentgeltlicher Verwahrer der Sache bleibt.
d) Wird unsere Vorbehaltsware mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware, jeweils einschl. Umsatzsteuer.
e) Waren, Dienstleistungen Sowie Software, Hardware, Tiefkühltruhe usw. an denen wir gemäß vorstehenden Eigentum oder Miteigentum erwerben, gelten ebenso wie die von uns gemäß vorstehender unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.
f) Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschl. Umsatzsteuer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Handelt es sich bei der Vorbehaltsware um ein Verarbeitungsprodukt oder um einen vermischten Bestand, worin neben der von uns gelieferter Ware, Dienstleistungen Sowie Software, Hardware nur solche Gegenstände enthalten sind, die entweder dem Käufer gehören oder aber ihm von Dritten nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Forderung aus Weiterveräußerung der Ware an uns ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen von Vorauszessionen an uns und andere Lieferanten steht uns ein Bruchteil der Forderung aus Weiterveräußerung zu, und zwar entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder vermischten Ware, Dienstleistungen Sowie Software, Hardware jeweils einschl. Umsatzsteuer.
g) Soweit unsere Forderungen insgesamt durch die vorstehend erklärten Abtretungen zu mehr als 100 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben.
h) Der Käufer ist ermächtigt, die Außenstände aus Weiteräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung entfällt, wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb gegeben ist Darüber hinaus können wir die Einziehungsermächtigung des Käufers widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Entfällt die Einziehungsermächtigung oder wird sie von uns widerrufen, hat uns der Käufer auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
i) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer.
j) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Käufer verpflichtet, uns auf erstes Anfordern bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 

§ 6 Lieferung

Die Übersendung von Produkten erfolgt ausschließlich durch unabhängige Transportunternehmen nach Zahlungseingang und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Sitz der Baldas Berlin GmbH
Die Abholung ist ausgeschlossen.
a) Hat der Käufer das Transportmittel zu stellen, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen, daraus entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen..
b) Die Angabe von Liefer- und Abladezeiten ist stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
c) Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von vorrangigen Käuferpflichten voraus, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
d) Lieferhemmnisse aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen – hierzu gehören auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unserem Eigenbelieferungsvorbehalt gemäß vorstehender Ziffer 5) unterfallende Ereignisse – entbinden uns für die Dauer und im Umfang ihrer Einwirkung von der Verpflichtung, vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
e) Wird – ohne dass ein Lieferhemmnis gemäß vorstehender Ziffer 7) vorliegt – eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs– pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden (einschl. etwaiger Mehraufwendungen) ersetzt zu verlangen, weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

g)Leihe Tiefkühltruhe Geräte, solange Kunde mit Baldas Berlin GmbH zusammenarbeitet wird Kein kosten Verlang, es sei den Kunde Bestellt Keine ware ! Kann Baldas Berlin GmbH die Kosten von der Tiefkühltruhe Preis Verlangen. die Preis von der Tiefkühltruhe kosten 1000€ 

§ 7 Widerrufsbelehrung und Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers

Ist der Nutzer des Onlineshops ein Verbraucher, so steht ihm nach §§ 312 d, 355 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtgeschäft zu einem Zwecke abschließt, welcher weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit liegt, § 13 BGB.
Für den Widerruf gilt folgendes:

Beginn der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache].

Der Widerruf ist zu richten an: 

Baldas-Berlin GmbH
Scharnweberstraße 121

13405 Berlin

 

kontakt@baldas-berlin.de

 

Ust-Nr.: 030/215/50135


Erfolgt der Widerruf durch die rechtzeitige Rücksendung des Produkts, dann ist die Sendung an folgende Adresse zu richten:

[●]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr Zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 100 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. [Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung 

§ 8 Einstellung der Webseite und Mobile App durch Baldas Berlin GmbH

Baldas Berlin GmbH behält sich vor, die auf ihrer Webseite und Mobile App zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen. Der Nutzer erkennt dieses Recht ausdrücklich an. Baldas Berlin GmbH schuldet in diesem Falle keinerlei Schadensersatz oder entgangenen Gewinn. 

§ 9 Eingebundene Webseiten  und Mobile App Dritter

Auf der Webseite von Baldas Berlin GmbH sind Webseiten und Mobile App Dritter durch Links oder auf andere Weise eingebunden. Baldas Berlin GmbH hat auf die Inhalte solcher Webseiten keinen Einfluss und ist hierfür nicht verantwortlich. Baldas Berlin GmbH distanziert sich von sämtlichen Inhalten solcher Webseiten und Mobile App, insbesondere, wenn diese anstößiger, verfassungsfeindlicher, rechtswidriger oder pornografischer Natur sind.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber verlinkter Seiten gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Datenschutz

Nutzerdaten, die für die Vertragsabwicklung sowie Gewährleistungsansprüche notwendig sind, werden nur zu diesem Zweck verwendet und durch die Baldas Berlin GmbH für eine Dauer von höchstens 3 Monaten gespeichert. 

§ 11 Haftung und Gewährleistung

a) Baldas Berlin GmbH haftet nicht für Verfügbarkeit und Erreichbarkeit ihrer Webseite.

b) Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich unseres Rechts, stattdessen die bemängelte Ware zurückzunehmen.
c) Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir dem Käufer nicht auf Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der von uns gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
d) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur eines etwaige geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadens-Ersatzansprüche aus Verschulden beim Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

e) Baldas Berlin GmbH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen und der Nutzer kein Verbraucher ist. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

f)Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.Ist der Nutzer Kaufmann oder Geschäftsführer/in, so trifft ihn die Rüge- und Untersuchungspflicht gemäß § 377 HGB

 

Anlage 1

(zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung

 

Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009 2389

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [7 Tagen] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu richten an: 4


Widerrufsfolgen 5

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. 6 Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. 7 [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. 8 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 9 Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 10 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] 2, für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise AT

Finanzierte Geschäfte AK

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) AL

 

Gestaltungshinweise:

1 Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 8 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet hat.

 

2 Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.

 

3 Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:

a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;

b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die

aa) Lieferung von Waren: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)“;

bb) Erbringung von Zerlegungs-Dienstleistungen, Dienstleistungen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss“;

in beiden Fällen ist der Zusatz wie folgt zu vervollständigen: „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;

c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;

d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „ , jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;

 

e) bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 481 Abs. 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch nicht, bevor wir Ihnen sämtliche in § 2 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV bestimmten Angaben schriftlich mitgeteilt haben“.

 Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“).

4 Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

5 Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe

gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

6 Bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB ist folgender Satz einzufügen:

„Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung der Nutzung von Wohngebäuden müssen Sie nicht zahlen.“

7 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:

„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“

8 Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

9 Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter „zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

AT Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: „Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in Deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben. Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich bestimmt ist.“

Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.

 

AK Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt: „Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.“ Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern: „Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.“

 

AL Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.

§ 312b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),

2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),

3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,

4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

5. über die Lieferung von Fleisch, Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

7. die geschlossen werden

a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder

b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Artumfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.

(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.

§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen 

(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe des Artikels 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu unterrichten.

(2) Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offenzulegen.

(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.

(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei

Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder

eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder

die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder

schnell verderben können oder

deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,

6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, oder

7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei Ratenlieferungsverträgen gilt Absatz 2 entsprechend.

(6) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

§ 312e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und

4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

(2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 findet keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.

(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.

 § 12 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Baldas Berlin GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die jeweilige Vertragsbeziehung ist die Fassung zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch den Nutzer gültig.

Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der Baldas Berlin GmbH, sofern der Nutzer Kaufmann ist.

Gesetzliche Normen im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung:



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